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Rechte und staatliche Leistungen zur finanziellen Entlastung von CF-Betroffenen

 

Rechte und staatliche Leistungen zur finanziellen Entlastung von CF-Betroffenen

 

Als chronisch erkrankte Person stellen finanzielle Unterstützungen durch den Staat meist eine große Entlastung dar, da die gehäuften Kosten für Therapien und Medikamente eine große Belastung verursachen können. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einige Infos zu finanziellen Fördermöglichkeiten bei cystischer Fibrose aufzeigen und Sie mit einigen Rechten erkrankter Personen in Österreich vertraut machen.

 

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Recht auf Behandlung1

 

Grundsätzlich gilt in Österreich das Recht auf Behandlung. Die Leistungen des Gesundheitswesens in Österreich sind ein grundlegendes Recht jeder erkrankten Person unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft oder Art und Ursache der Erkrankung. Es wird sichergestellt, dass jeder Mensch eine angemessene medizinische Versorgung erhält, die auf seine individuellen Bedürfnisse und Bedingungen zugeschnitten ist. Das beinhaltet das Recht auf eine angemessene, wirksame und zeitnahe medizinische Versorgung, die auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und medizinischen Standards basiert.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen sowohl Pflicht- als auch freiwillige Leistungen. Zu Pflichtleistungen sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet und gewähren den Patientinnen und Patienten einen durchsetzbaren Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass die Krankenkassen diese Leistungen erbringen müssen und sie eingefordert werden dürfen, wenn sie teilweise oder vollständig von der Krankenkasse abgelehnt werden.

 

Im Gegensatz dazu gibt es freiwillige Leistungen, zu denen beispielsweise Kurheilverfahren oder Genesungsaufenthalte gehören. Auf diese Leistungen besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch und sie sind von den individuellen Finanzen und Bedürfnissen der Betroffenen abhängig.1

Weitere Rechte von Patientinnen und Patienten2

 

In Österreich gelten für alle Patientinnen und Patienten die gleichen Rechte und sind gesetzlich geschützt. Sie sind in der sogenannten Patientencharta zusammengefasst und bestehen gegenüber Gesundheitseinrichtungen und Angehörigen von Gesundheitsberufen. Die österreichischen Patientinnen- und Patientenrechte betreffen neben dem Recht auf Behandlung vor allem folgende Bereiche:

 

Achtung der Würde von Patientinnen und Patienten2
 

  • Wahrung der Intim- und Privatsphäre
  • Anpassung der Abläufe in Kur- und Krankenanstalten an den allgemein üblichen Lebensrhythmus
  • Ermöglichung religiöser Betreuung stationär aufgenommener Patientinnen und Patienten
  • Schutz gesundheitsbezogener Daten
  • Möglichkeit, bei einer stationären Behandlung (keinen) Besuch zu empfangen
  • Nennung von Vertrauenspersonen für den Fall einer Verschlechterung
  • Sterben in Würde

 

Selbstbestimmung2


Patientinnen und Patienten müssen über

  • mögliche Diagnose- und Behandlungsarten und deren Risiken und Folgen (im Vorhinein),
  • den Gesundheitszustand und die erforderliche Mitwirkung bei der Behandlung sowie
  • eine therapieunterstützende Lebensführung

aufgeklärt werden.

 

Eine Behandlung darf nur dann erfolgen, wenn ihr zugestimmt wurde, und zwar

  • durch die Patientin oder den Patienten selbst oder,
  • wenn diese bzw. dieser dazu nicht in der Lage ist, durch eine Vertretung

Außer die Patientin oder der Patient ist nicht ansprechbar und es ist Gefahr in Verzug.

 

Recht auf Information und Dokumentation2


Patientinnen und Patienten müssen über

  • Aufklärung über die Kosten im Vorhinein
  • Einsicht in die medizinische Dokumentation samt Beilagen (z. B. Röntgenbilder)
  • Abschriften/Kopien der medizinischen Dokumentation (keine Begründung notwendig, aber gegebenenfalls selbst zu bezahlen)
  • Festhalten von Willensäußerungen der Patientin oder des Patienten

 

Kostenübernahme von Rezepten3

 

Besonders für chronisch erkrankte Menschen, wie CF-Betroffene, ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten der rezeptpflichtigen Medikamente, die über die Rezeptgebühr hinausgehen, von der österreichischen Krankenversicherung übernommen werden. Die Rezeptgebührenobergrenze besagt, dass versicherte Personen nur so oft die Rezeptgebühr bezahlen müssen, bis sie im laufenden Jahr mit diesen Zahlungen einen Beitrag von zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens erreicht haben. Ab diesem Punkt erfolgt automatisch eine Befreiung von der Rezeptgebühr. Unabhängig davon kann bei besonderer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr auf Antrag befreit werden.3

 

Zuschüsse zu Therapieaufenthalten am Meer4

 

CF-Betroffenen stehen diverse Zuschüsse zu, die beispielsweise Therapien ermöglichen sollen, darunter fallen auch finanzielle Unterstützungen für Meeresaufenthalte. Es wird empfohlen, dass Menschen mit CF jedes Jahr einen Aufenthalt am Meer verbringen. Die sehr salzhaltige Luft fördert das Abhusten und die Reinigung der Bronchien und kann langfristig dazu beitragen, dass die Bronchien wieder frei werden. Darüber hinaus können alte Schleimrückstände aus den tieferen Abschnitten der Bronchien abgehustet werden. Nach einem solchen Aufenthalt am Meer sind CF-Betroffene in der Regel für längere Zeit pulmonal stabiler und haben weniger Infektionen.

 

Folgende Organisationen unterstützen in Österreich CF-Betroffene für Therapieaufenthalte am Meer:4
 

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • KiB children care
  • Cystische Fibrose Hilfe Oberösterreich
  • CF Hilfe Wien, NÖ und N-Bgld.
  • cf austria (Cystische Fibrose Hilfe Österreich)


Weitere Infos sowie Antragsformulare finden Sie direkt bei den genannten Organisationen.

Verschiedene Zuschüsse bei cystischer Fibrose

 

Für Betroffene von cystischer Fibrose gibt es weitere finanzielle Förderungen, die beantragt werden können. Unter diese fallen:

 

  • erhöhte Familienbeihilfe
  • Pflegegeld
  • Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
  • Sportzuschuss
  • Zuschuss zu Nahrungsergänzungen
  • Zuschuss zu Physiotherapie oder Osteopathie
  • Zuschuss für Begleitpersonen
  • Härtefonds

 

Antragsformulare für Zuschüsse für CF-Betroffene finden Sie unter anderem bei cf-austria unter https://www.cf-austria.at/zuschuesse.html.

 

 

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